AGB des Vereines „Verein der Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg“

Durch die Zahlung des einmalig fälligen Mitgliedsbeitrages und des ebenfalls einmal fälligen Nutzungsbeitrages erwirbt eine physische Person bzw. eine juristischen Person die außerordentliche Mitgliedschaft beim „Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg“ auf Lebenszeit und das Recht der Urnenbeisetzung auf dem Parkfriedhof Lutzmannsburg nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Friedhofsordnung. Die Höhe des einmalig fälligen Mitgliedsbeitrages und des ebenfalls einmal fälligen Nutzungsbeitrages wird durch ordentliche Generalversammlung des „Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg“ festgelegt.

Es gelten die Vereinsstatuten des Vereins der Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg in der jeweils gültigen Fassung. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist höchstpersönlich daher nicht übertragbar und nicht vererblich.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod von physischen Personen bzw. bei juristischen Personen mit dem Ableben jener Personen, die von der juristischen Person als Nutznießer der Mitgliedschaft benannt wurden. Die einmalige Ausübung des Rechtes zur  Urnenbeisetzung auf dem Parkfriedhof Lutzmannsburg nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Friedhofsordnung ist damit verbunden.

Für jene außerordentlichen Mitglieder die eine Einmalzahlung des einmal fälligen Nutzungsbeitrages als Vorsorge zur späteren Nutzung tätigen, kann auf Wunsch der Mitglieder zum Schutze des damit verbundenen Rechtes der Urnenbeisetzung auf dem Parkfriedhof Lutzmannsburg nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Friedhofsordnung die Zahlung des einmal fälligen Nutzungsbeitrages nicht an den Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg sondern an einen von diesem Verein benannten Versicherer erfolgen.

Durch das Ausüben des Rechtes zur  Urnenbeisetzung auf dem Parkfriedhof Lutzmannsburg auf Bestandsdauer des Parkfriedhof Lutzmannsburg und nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Friedhofsordnung hat der Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg das Anrecht auf sofortige Auszahlung des einmal fälligen Nutzungsbeitrages durch den Versicherer, der die treuhändige Verwahrung des einmal fälligen Nutzungsbeitrages übernommen hat.

Für jene außerordentlichen Mitglieder die eine Einmalzahlung des einmal fälligen Nutzungsbeitrages als Vorsorge zur späteren Nutzung direkt an die angegebene Zahlstelle des Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg tätigen, erhalten eine Rechnung mit Zahlungsbestätigung ausgestellt. Durch den Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg wird zusätzlich eine Urkunde ausgestellt die  über das erworbene  Recht der Urnenbeisetzung auf dem Parkfriedhof Lutzmannsburg nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Friedhofsordnung informieren und die, bei Aufbewahrung in der Dokumentenmappe, Hinterbliebene vom bereits erworbenen Bestattungsrecht informieren.  Die Zahlung des einmalig fälligen Mitgliedsbeitrages als außerordentliches Mitglied beim Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg ist in jedem Fall sofort bei Reservierung einer Urnengrabstätte an den Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg zu entrichten.

Eine physische Person bzw. eine juristische Person kann auch eine Vereinsmitgliedschaft als außerordentliches Mitglied für eine andere physische Person erwerben welche somit das Recht zur  Urnenbeisetzung auf dem Parkfriedhof Lutzmannsburg nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Friedhofsordnung erlangt. (Beispiel: Ein Hinterbliebener für einen Verstorbenen oder ein Angehöriger für einen Lebenden).

Für außerordentliche Mitgliedschaften, die zur sofortigen Nutzung des Bestattungsrechtes erworben werden, ist eine sofortige vollständige Bezahlung des Mitgliedsbeitrages und des ebenfalls einmal fälligen Nutzungsbeitrages an den Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg  vor Ausübung des Rechtes zur  Urnenbeisetzung auf dem Parkfriedhof Lutzmannsburg nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Friedhofsordnung erforderlich.

Der Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg  sorgt für die Pflege des Parkfriedhofes und für den Betrieb der darauf befindlichen Gebäude und Anlagen. Der Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg  beschäftigt dazu eigenes Personal und bedient sich dabei auch befugter bzw. befähigter Unternehmer.

Der Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg  stellt die anonyme Urnengrabstelle auf den naturbelassenen Waldrandbereich des  Parkfriedhof Lutzmannsburg zur Aschenurnenbeisetzung als Naturbestattung zu den Bestimmungen der jeweils geltenden Friedhofsordnung bereit.

Der Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg  stellt den Platz/Grabstelle auf den Rasenflächen des  Parkfriedhof Lutzmannsburg zur Aschenurnenbeisetzung nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Friedhofsordnung bereit.

Durch den Erwerb der außerordentlichen Mitgliedschaft beim Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg  und des Erlages des ebenfalls einmal fälligen Nutzungsbeitrages für die Nutzung einer Urnengrabstätte auf den Rasenflächen des Parkfriedhofs erwirbt das außerordentliche Mitglied bei Ausübung des Rechtes zur Beisetzung einer Aschenurne auf den Rasenflächen des Parkfriedhofes auch das Recht zu Anbringung eines in den Abmessungen und der Gestaltung bereits vordefinierten Namenschildes mit dem Namen und den Daten des Geburts- und Sterbejahres  des Bestatteten auf den dafür vorgesehenen Gedenktafeln entlang der Parkwege und die Aufnahme in das elektronische Namensregister des Parkfriedhofes. Dem außerordentlichen Mitglied bleibt es jedoch unbenommen auf die Ausübung dieses Rechtes ausdrücklich zu verzichten (anonyme Beisetzung).

Der Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg  stellt den Platz für die Aufstellung des von einem Kunstförderer geförderten Kunstwerkes auf den Rasenflächen des  Parkfriedhof Lutzmannsburg zur Verfügung und in weiterer Folge im unmittelbaren Nahebereich zu diesem Aufstellungsort die Urnengrabstätte zur Aschenurnenbeisetzung nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Friedhofsordnung.

Durch den Erwerb der außerordentlichen Mitgliedschaft beim Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg  und des Erlages des ebenfalls einmal fälligen Nutzungsbeitrages als Kunstförderer und zur Nutzung einer Urnengrabstätte auf den Rasenflächen des Parkfriedhofs erwirbt das außerordentliche Mitglied das Recht zur Aufstellung eines Kunstwerkes auf den Rasenflächen des Parkfriedhofes, jedoch unter Einhaltung der jeweils geltenden Freigabebestimmungen und bei Ausübung des Rechtes zur Beisetzung einer Aschenurne im Nahebereich der aufgestellten Skulptur auf den Rasenflächen des Parkfriedhofes auch das Recht zu Anbringung eines in der Gestaltung bereits vordefinierten Widmungsschildes mit dem Namen und den Daten des Geburts- und Sterbejahres  des Bestatteten auf dem Sockel der aufgestellten Skulptur und die Aufnahme in das elektronische Namensregister des Parkfriedhofes. Dem außerordentlichen Mitglied bleibt es jedoch unbenommen auf die Ausübung dieses Rechtes ausdrücklich zu verzichten (anonyme Beisetzung).

Der Kunstförderer muss über das von Ihm zur Aufstellung vorgeschlagene Kunstwerk ausreichende Unterlagen (Zeichnungen, Photos usw.) beibringen und benötigt in jedem Fall vor der Aufstellung des Kunstwerkes die Zustimmung des Beirats zur Förderungen kultureller Aktivitäten des Vereins zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg 

Die Nutzung der Informationsseiten mit „Gedenken“ und „Kondolenzbuch“ der Internetplattform des Vereins zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg ist für die außerordentlichen Vereinsmitglieder durch den Erlag des einmalig fälligen Mitgliedsbeitrages kostenfrei.

Alle sonstigen Handlungen zur Beisetzung einer Aschenurne auf dem Parkfriedhof Lutzmannsburg sind ausdrücklich nicht durch den Erwerb der außerordentlichen Mitgliedschaft beim Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg und dem Erlag des ebenfalls einmal fälligen Nutzungsbeitrages abgegolten und werden auch nicht durch den Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg angeboten. Jedes Mitglied, bzw. jeder Hinterbliebene muss die eigentliche Beisetzung selbst organisieren und sich dazu befugter Unternehmer bedienen (Bestatter)

Die Anlage des Parkfriedhofes Lutzmannsburg wird mittels Kameras auf die Internetplattformen des Vereins Viternitas und Parkfriedhof Lutzmannsburg übertragen und ist für alle Besucher dieser Plattform abrufbar. Die außerordentlichen Mitglieder erklären dazu Ihre Zustimmung.

Für den Zeitraum der eigentlichen Beisetzungszeremonie einer Urne wird das Recht eingeräumt, die Abschaltung der Liveübertragung zu verlangen. Dabei ist es die Verpflichtung des Mitglieds, bzw. seiner Hinterbliebenen dies bei der Verwaltung des Parkfriedhofes rechtzeitig, d.h. Mindestens 14 Tage vor dem Beisetzungstermin eindeutig schriftlich einzufordern.

Teile der Anlage des Parkfriedhofes sind mittels Videoüberwachungsanlage gesichert und es werden Aufzeichnungen lediglich zur Anlagenüberwachung vorgenommen, dieser Umstand ist den Mitgliedern bekannt, wozu sie hiermit ihre Zustimmung erteilen. Da eine Auswertung dieses Datenmaterials/dieser Aufzeichnungen nur im Anlassfall bzw. zur Verfolgung einer gerichtlich strafbaren Handlung erfolgt, besteht keinerlei Anspruch eines Betroffenen auf Auskunft im Sinne des Datenschutzgesetzes.

Parkfriedhof Lutzmannsburg  ist eine beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt der EU eingetragene Bildmarke und geschützt und darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vereins zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg weder ganz oder teilweise kopiert, nachgebildet oder anderwärtig in elektronischer Form oder gedruckter Form verwendet werden.

Der Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg betreibt selbst oder beauftragt Dritte mit dem Betrieb einer Internetplattform. Durch die Nutzung der Informationsdienste und Dienstleistungen auf der Internetplattform durch die außerordentlichen Mitglieder erfolgt die Zustimmung und Anerkennung  der jeweils zu dieser Internetplattform veröffentlichen AGB.

Preise

Die Höhe der Kosten wird gemäß Statuten des "Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg" durch die Generalversammlung festgelegt. 

Die unterschiedlichen Preisarrangements für Urnengrabstätten am Parkfriedhof Lutzmannsburg entnehmen Sie der aktuellen Kundenpreisliste.

Zahlungsmodalität
Erfolgt die Zahlung des einmal fälligen Nutzungsbeitrages nicht an den Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg sondern in Form einer Vorsorgeversicherung an einen vom  Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg akzeptierten Versicherer, so erfolgt diese Einmalzahlung oder Teilzahlung an den Versicherer. Aktuell akzeptiert ist die Vorsorgeversicherung durch den "Wiener Verein".
Wünscht das Mitglied eine Zahlung direkt an den Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg oder handelt es sich um eine sofortige Nutzungsausübung (Hinterbliebener bestellt für die Beisetzung einer Aschenurne eines Verstorbenen), dann erfolgt die Zahlung als Banküberweisung direkt an den "Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg" 


Banküberweisungen direkt an den "Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg". 
Für eine Banküberweisung gelten folgende Bankdaten:
Kontoinhaber: "Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg"
Raiffeisenlandesbank Wien; 
Konto 11.222.411
BLZ 32.000
IBAN: AT 21 3200 0000 1122 2411
BIC RLNWATWW
Bei Zahlung bitte die Rechnungsnummer unter Verwendungszeck angeben.

Friedhofsordnung des Parkfriedhof Lutzmannsburg

§ 1
Der Parkfriedhof Lutzmannsburg befindet sich auf der Grundstücksparzelle 5834 der Katastralgemeinde Lutzmannsburg und alle Grabstellen des Friedhofs wurden durch die evangelische Kirchengemeinde dem Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg zur Verwaltung überlassen.

§ 2
Alle Grabstellen am Parkfriedhof Lutzmannsburg sind als Aschengrabstellen bestimmt. Die Beisetzung der Asche ist gemäß geltenden Regelungen nach dem Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetz durchzuführen. Urnenbeigaben und Grabbeigaben, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehend sind nicht gestattet.

§ 3
Die Anordnung der Grabstellen erfolgt auf den in der Parkfläche angelegten Rasenflächen ohne einer sichtbar gekennzeichneten Reihenfolge. Die Lage der einzelnen Grabstellen ist in dem, bei der Verwaltung des Parkfriedhofs aufliegendem Lageplan eingetragen und erkennbar.

§ 4
Die gärtnerische Gestaltung erfolgt durch die Verwaltung des  Parkfriedhofs. Eine Gestaltung von einzelnen Grabstellen ist nicht vorgesehen. Die Beleuchtung des Parkfriedhofes oder einzelner Bereiche ist nicht verpflichtend. Die Öffnungszeiten der öffentlichen WC-Anlagen werden durch die Verwaltung festgelegt und orientieren sich an den ordentlichen Öffnungszeiten wobei das Offenhalten der WC Anlagen nicht verpflichtend ist.

§ 5
Die Öffnungszeiten der Verabschiedungshalle werden durch die Verwaltung des  Parkfriedhofs dem Bedarf entsprechend geregelt.

§ 6
Das Grabstellen-Benützungsrecht wird auf die Dauer des Friedhofsbetriebes durch den Verein zur Förderung des Parkfriedhof Lutzmannsburg gegen Zahlung eines einmalig fälligen Mitgliedsbeitrages für außerordentliche Mitglieder und eines einmalig fälligen Nutzungsbeitrages verliehen. Ein Anspruch auf Verleihung des Benützungsrechtes an einer bestimmten Grabstelle besteht nicht.

§ 7
Im Falle des Todes des Benützungsberechtigten nutzt dieser sein Benutzungsrecht aus. Dieses Benutzungsrecht ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Eine Weitergabe dieses Benutzungsrechtes ist daher rechtlich nicht möglich.

§ 8
Im Falle des Erwerbes eines Benutzungsrechtes durch Hinterbliebene für einen Verstorbenen wird dieses Benutzungsrecht durch die Bezahlung des einmalig fälligen Mitgliedsbeitrages für außerordentliche Mitglieder und des einmalig fälligen Nutzungsbeitrages für den Verstorbenen erworben und durch diesen ausgeübt.  Durch die Bezahlung des einmalig fälligen Mitgliedsbeitrages für außerordentliche Mitglieder und des einmalig fälligen Nutzungsbeitrages erwirbt der Hinterbliebene ebenso keinen Anspruch auf einen bestimmten Ort der Grabstelle sondern wird diese vielmehr im Einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung bestimmt. Eine nachträgliche Verlegung der Grabstelle ist jedenfalls ausgeschlossen.

§ 9
Zum Gedenken an Verstorbene mitgebrachte Kerzen oder Blumenarrangements können ausschließlich auf den dafür vorgesehenen "Gedenksteinen" - niedergelegt werden. Die Verwaltung ist berechtigt diese und alle auf dem Gelände befindlichen, und mitgebrachten Dekorationen nach eigenem Gutdünken wieder zu entfernen.

§ 10
Der Winterdienst auf den Wegen am Parkfriedhof erfolgt nach Maßgabe der Verwaltung. Es besteht keine Verpflichtung zur dauernden Durchführung von Winterdiensten.

§ 11

Die Begehung des Geländes, bzw. der Wege am Parkfriedhof erfolgt allzeit auf eigene Gefahr. Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen aller Art und Sportgeräten (Mountainbike) ist ausdrücklich untersagt.

§ 12
Das Rauchen und der Konsum von Alkohol am Friedhofsgelände ist nicht gestattet. Die Besucher des Parkfriedhofes sind angehalten sich auf dem gesamten Friedhofsareal entsprechend pietätvoll und rücksichtsvoll  gegenüber anderen Besuchern zu verhalten. Jegliche Ruhestörung ist zu unterlassen. Jede Art des Feilbietens von Waren oder Dienstleistungen ist ohne eine entsprechende Genehmigung der Friedhofsverwaltung verboten. Die Bettelei ist jedenfalls untersagt.

§ 13

Hunde sind an der Leine zu führen. Die Hundehalter haben eigenverantwortlich für das Entfernen von Hundekot zu sorgen.

§ 14
Die Anlage des Parkfriedhofes wird mittels Kameras auf die Internetplattformen der Vereine Viternitas und Parkfriedhof Lutzmannsburg übertragen, welcher Umstand allen Personen die sich auf dem Friedhof gleich in welcher Eigenschaft befinden mit diesem Aushang bekannt gemacht wurde und wozu diese ihre Zustimmung erteilen.

Teile der Anlage sind mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet und es werden Aufzeichnungen lediglich zur Anlagenüberwachung vorgenommen. Die Friedhofsverwaltung behält sich das Recht vor über die Art und Dauer der Aufzeichnungen nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Da eine Auswertung dieses Datenmaterials/dieser Aufzeichnungen nur im Anlassfall bzw. zur Verfolgung einer gerichtlich strafbaren Handlung erfolgt, besteht keinerlei Anspruch der  Betroffenen auf Auskunft im Sinne des Datenschutzgesetzes.

AGB des Vereines „Verein Viternitas“

Viternitas ist eine beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt der EU eingetragene Bildmarke und geschützt und darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz oder teilweise kopiert, nachgebildet oder anderwärtig in elektronischer Form oder gedruckter Form verwendet werden.

Der Verein Viternitas betreibt selbst oder beauftragt Dritte mit dem Betrieb einer Internetplattform. Durch die Nutzung der Informationsdienste und Dienstleistungen auf der Internetplattform erfolgt die Zustimmung und Anerkennung der jeweils zu dieser Internetplattform veröffentlichen AGB.

AGB der Internetplattform Viternitas

Die Nutzung der Informationsseiten von Viternitas Gedenkseite ist für Privatpersonen kostenlos.

Dienstleistungen, die über den Informationsdienst hinausgehen und nicht kostenfrei sind werden auf der Internetplattform als solche gekennzeichnet und die Information über eventuelle Kosten gegeben.

Kostenpflichtig ist die Veröffentlichung (Freischaltung) der „Gedenkseiten” mit der Möglichkeit der „Kondolenz” bzw. das Entzünden von virtuellen Gendenkkerzen. Jene Person (Nutzer) die eine Freischaltung bewirkt (unabhängig ob für kostenlose oder kostenpflichtige Funktionen) ist alleinig für die Berechtigung seiner Handlungen gegenüber dem Nachlass und den Hinterbliebenen des Verstorbenen verantwortlich.

Ein Nutzer kann seinen eigenen „Gedenkseite” vorbereiten und selbst gestalten. Bei der Anlage der eigenen Gedenkseite muss der Nutzer eine im Falle seines Ablebens handlungsberechtigte Person benennen. Durch Zahlung der „Bestellungsgebühr” erhält der Nutzer eine Urkunde über die Anlage (und Vorauszahlung der Freischaltgebühr) der „Gedenkseite” als Beilage zu seiner Dokumentenmappe. Im Falle des Ablebens kann der vom Nutzer benannte Handlungsberechtigte (Vertrauensperson) oder ein zu diesem Zeitpunkt Handlungsberechtigter die Freischaltung der Informationsseiten mit „Gedenken” und „Kondolenz” bewirken und wird zum Verwalter dieser „Gedenkseite”. Der Verwalter wird dadurch für die Berechtigung seiner Handlungen gegenüber dem Nachlass und den Hinterbliebenen des Verstorbenen verantwortlich.

Die Höhe des einmalig fälligen Entgeldes zur Freischaltung (sofort oder zukünftig) wird durch die ordentliche Generalversammlung des „Verein Viternitas” festgelegt und jeweils als Preisliste im Anhang zu den AGB veröffentlicht.

Durch Bezahlung des geltenden Entgeldbetrages und der Erfüllung der Rahmenbedingungen durch den Nutzer kann der Dienst in der jeweils definierten Form sofort genutzt werden, weswegen ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen wird.

Ein Nutzer (Hinterbliebener bzw. Verwalter) kann die weitere Veröffentlichung des „Gedenkens” eines von Ihm betreuten Verstorbenen schriftlich widerrufen. Viternitas wird bei Einlangen des schriftlichen Widerrufs die „Gedenkseite” aus der öffentlichen „Site” nehmen. Viternitas ist zur Rückgabe der Einmalgebühr nicht verpflichtet.

Zur Anlage einer elektronisch abrufbaren Gedenkseite sind Daten der Nutzer und der Verstorbenen erforderlich. Die Nutzer verpflichten sich:

  • zur Abgabe richtiger und vollständiger Informationen auf den Registrierformularen („Registrierungsdaten”)
  • die Sicherheit ihres Passwortes/PinCodes und Ihrer Identität zu wahren
  • die Registrierungsdaten und alle anderen Informationen, die Sie dem Verein gegenüber angeben, zu pflegen und umgehend zu aktualisieren, damit diese richtig, aktuell und vollständig sind
  • zur Abgabe richtiger Angaben auf den Seiten „Gedenken” und zur eigenverantwortlichen Beschaffung aller eventuell notwendigen Zustimmungen von Hinterbliebenen oder der Erbmasse
  • im Zuge der Administratortätigkeit - zur Freigabe nur von jenen Texteintragungen auf den jeweiligen Kondolenzseiten die den guten Sitten und der Pietät entsprechen.

Alle Inhalte, die auf den Informationsseiten der Internetplattform des Vereins Viternitas verfügbar sind, einschließlich des Designs, Texte, Grafiken, Bilder, Videos, Informationen, Anwendungen, Software, Musik, Klänge und andere Dateien und deren Auswahl und Anordnung sind urheberrechtlich geschütztes Eigentum des Vereins Viternitas oder dessen Lizenznehmer und es werden alle Rechte vorbehalten.

Der Nutzer der Informationsseiten mit „Gedenken” und „Kondolenz” bestätigt durch die Zahlung der Einmalgebühr und durch die Anlage einer Nachruf-/Gedenkseite darüber informiert zu sein, dass die Site ausschließlich für private, keinesfalls für kommerzielle Verwendung verfügbar ist. Die Nutzer erklären damit, dass keinerlei auf den Nachrufseiten und Kondolenzseiten veröffentlichtes Material die Rechte Dritter (Recht auf Privatsphäre, Publizitätsrechte, Markenrechte, Urheberrechte, oder andere rechtliche Verbote und Einschränkungen; etc.) verletzt. Die Nutzer erklären weiter, dass die von Ihnen veröffentlichen Daten keinerlei pietätloses, verleumderisches, diffamierendes oder auf eine andere Art gesetzwidriges Material enthalten.

Die Nutzer versichern, dass Sie den Dienst von Viternitas nicht verwenden um:

  • Kontaktinformationen oder E-Mail-Adressen anderer Nutzer mit elektronischen oder sonstigen Mitteln von der Site zu erfassen um nicht angeforderte unerwünschte Mitteilungen oder E-Mails zu versenden.
  • Die Site in einer Art zu verwenden, die zu Überlastung, Deaktivierung oder Beeinträchtigung der Site führt.
  • Private Informationen Dritter (wie Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Kreditkarten- oder Sozialversicherungsnummern) hochzuladen, zu posten, zu übertragen oder zu speichern oder aber auch nur frei zu geben für die Veröffentlichung.
  • Inhalte hochzuladen, zu posten, zu übertragen oder zu speichern oder aber auch nur frei zu geben, die eine Straftat darstellen, zu einer solchen ermuntern oder Anweisung dafür geben oder die Dritte (Personen oder Unternehmen) in irgendeiner Form einer Gefahr oder Haftung aussetzten und die Rechte einer Partei verletzten, eine Haftung begründen und gegen nationales und internationales Recht verstoßen.
  • Inhalte hochzuladen, zu posten, zu übertragen oder zu speichern oder aber auch nur frei zu geben, die Softwareviren enthalten oder Dateien oder Programme enthalten, die geeignet sind die Funktionsfähigkeit von Computersoftware, Computerhardware oder Telekommunikationsgeräten einzuschränken oder zu zerstören.

Bei Verstoß gegen die Regeln zur Nutzung der Site oder auch bei Vorliegen einer schriftlichen Einwendung eines Dritten ist Viternitas berechtigt die betroffenen Gedenk- und Kondolenzseiten für die Veröffentlichung zu sperren oder zu löschen. Viternitas ist zur Rückgabe der Einmalgebühr im Falle des Verstoßes nicht verpflichtet. Bei Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum Dritter (Urheberrechtsverletzung) wird die beanstandete Gedenk- und Kondolenzseite für die Veröffentlichung gesperrt.

Die Informationsseiten der Internetplattform des Vereins Viternitas verfügen über Links zu weiteren Websites und über Informationen bzw. Inhalte Dritter. Sites bzw. Inhalte Dritter (mit Texten, Bildern, Musik, Design, usw.) werden durch Viternitas nicht auf Richtigkeit, Angemessenheit oder Vollständigkeit geprüft oder überwacht und Viternitas ist nicht für alle Veröffentlichungen auf Sites Dritter verantwortlich. Viternitas übernimmt keinerlei Haftung für Benutzerinhalte und für Anwendungen, Software und Inhalte Dritter.

Alle auf den Gedenk- und Kondolenzseiten hochgeladenen Texte, Bilder, Musik bleiben in der Phase vor der Freigabe zur Veröffentlichung geschützte Privatdaten und werden weder an dritte Personen noch an Körperschaften weitergegeben.

Verweise oder Informationen über dritte Unternehmer, Produkte oder Inhalte auf der Site bedeuten nicht die Billigung deren Inhalte und können nicht als Verbindung zu dritten Unternehmen oder als finanzielle Förderung interpretiert werden.

Die Dienste der Website stehen Personen über 18 Jahren zur Verfügung, ausgenommen dann, wenn Personen unter 18 Jahren ein entsprechend hohes eigenes Einkommen erzielen oder unter Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

Für die Nutzung der Viternitas Site gilt die Anwendung der Gesetzte des Staates Österreich; Gerichtsstand ist Wien. Der Nutzer der Viternitas Site erklärt sich damit einverstanden, den Verein, die Viternitas AG und deren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes, leitende Angestellte, Vertreter, Auftragnehmer, Partner und Arbeitnehmer schadlos zu halten und freizustellen von jeglichem Verlust, Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Kosten oder Auslagen und Haftungen (einschließlich Anwaltsgebühren), die im Zusammenhang mit den Benutzerinhalten oder der Anwendung der Service der Site entstehen könnten.

Kosten und Zahlungen

Das Upgrade auf die Funktionen Kondolenzbuch, einladen von Vertrauenspersonen/Trauergemeinde und  das entzünden virtuellen Gedenk-Laterne kostet 24,00 EUR


Anzünden einer virtuellen Gedenkkerze für ein Jahr (vom Anzünden) kostet pro Jahr 6,00 EUR

Bei der Durchführung des Zahlvorganges ist Ausdruck einer Rechnung abrufbar. Viternitas akzeptiert Kreditkarten von Visa und MasterCard; das PayPal System und Banküberweisung.

Für eine Banküberweisung gelten folgende Bankdaten:
Kontoinhaber: Viternitas; Verein für alternative Bestattungsformen
Raiffeisenlandesbank Wien;
Konto 11.222.445
IBAN: AT 73 3200 0000 1122 2445
BIC RLNWATWW
Bei Zahlung bitte die Rechnungsnummer unter Verwendungszeck angeben

Über ein Pay-Pal-Konto kann sicher und bequem der Bezahlvorgang erfolgen. Informationen zum sicheren Zahlungssystem über Pay-Pal, unter http://www.paypal.at

Die Auswahlliste jener Organisationen, die als Spendenempfänger ausgesucht werden können ist auf der Site veröffentlicht. Es werden die Spendendaten jedes Kalendermonats erfasst und monatlich die jeweiligen Spendenzuordnungen an die Empfänger durch Viternitas ausbezahlt. Gegen Anforderung wird ein Nachweis der Spendenauszahlung an die Spender übermittelt.

Kontakt & Anfrage

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unsere Kontaktformulare.

Tel.: +43 699 152 45 000
office@parkfriedhof.at
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